Sicherheits­beauftragte

Sicherheits­beauftragte

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Die Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten liegt in der Unterstützung des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Gemäß Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) und DGUV Vorschrift 1 sind in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation ausreichend Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Folgende Inhalte werden den Teilnehmern bei einer Schulung vermittelt:
Grundmodule

Die Grundmodule sind Bestandteil aller Schulungen zum Sicherheitsbeauftragten.

  • Organisation Arbeitsschutz
  • Rolle und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
  • Stellung des Sicherheitsbeauftragten im Betrieb 
  • Untersuchung von Unfällen
  • Unterweisungsgrundlagen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte
Zusatzmodule

Je nach betrieblichen Anforderungen und verbleibender Zeit werden weitere Themenbereiche ausgewählt und Zusatzmodule mitgeschult.

    • Arbeiten in Höhe
    • Arbeitsplatz und Arbeitsmittel
    • Brandschutz
    • Elektrischer Strom
    • Ergonomie
    • Feuerlöscher und Löschen
    • Fremdfirmen
    • Gefahrstoffe
    • Hautschutz
    • Innerbetriebliche Verkehrswege
    • Kommunikation
    • Lärm
    • Leitern, Tritte, Gerüste
    • PSA
    • Sucht und psychische Belastung
    • Transport und Logistik
    • Unfälle und Erste Hilfe
    • Verkehrssicherheit