Hubarbeitsbühnenbediener
Hubarbeitsbühnenbediener
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Um die notwendige Ausbildung zum Führen einer Hubarbeitsbühne zu erlangen, muss eine Schulung nach DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ mit anschließender Prüfung in Theorie und Praxis durchgeführt werden.
Im Anschluss an die bestandenen Prüfungen wird den Teilnehmern als Nachweis ein Fahrausweis für Hubarbeitsbühnen ausgestellt.
Folgende Inhalte werden den Teilnehmern bei einer Schulung vermittelt:
Theorie
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Anforderungen & Verantwortung & Haftung
- Bauformen
- Sicherheitstechnische Hinweise
- Betrieb & Umgang
- Standsicherheit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Prüfung von Hubarbeitsbühnen
- Theoretische Prüfung