Kranführer

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Um die notwendige Ausbildung zum Führen eines Krans zu erlangen, muss eine Schulung nach DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ mit anschließender Prüfung in Theorie und Praxis durchgeführt werden.
Im Anschluss an die bestandenen Prüfungen wird den Teilnehmern als Nachweis ein Fahrausweis für Krane ausgestellt.
Ausbildung für:
  • Brückenkrane, Portalkrane, Schwenkkrane
    [Nicht für: Turmdrehkrane, Fahrzeugkrane]
Folgende Inhalte werden den Teilnehmern bei einer Schulung vermittelt:
Theorie
  • Rechtliche Grundlagen
  • Allgemeine Grundlagen
  • Physikalische Grundlagen
  • Steuerstände: Steuer- und Sicherheitseinrichtungen
  • Prüfung von Kranen
  • Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Kran & Umfeld
  • Besondere Sicherheitsvorgaben & Sondereinsätze
  • Stillsetzen & Verhalten bei Störungen oder Sicherheitsmängeln
  • Theoretische Prüfung
Brückenkran Portalkran Schwenkkran Kran Kranführer Kranschein
Praxis
  • Einweisung am Kran
  • Bedienübungen
  • Anschlagen, Anheben, Transport, Absetzen von Lasten
  • Praktische Prüfung

Wir organisieren die Schulung gern direkt bei Ihnen vor Ort im Betrieb!
Bitte schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen uns an!

Weitere Schulungen finden Sie hier.