Kranführer
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Um die notwendige Ausbildung zum Führen eines Krans zu erlangen, muss eine Schulung nach DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ mit anschließender Prüfung in Theorie und Praxis durchgeführt werden.
Im Anschluss an die bestandenen Prüfungen wird den Teilnehmern als Nachweis ein Fahrausweis für Krane ausgestellt.
Ausbildung für:
- Brückenkrane, Portalkrane, Schwenkkrane
[Nicht für: Turmdrehkrane, Fahrzeugkrane]
Folgende Inhalte werden den Teilnehmern bei einer Schulung vermittelt:
Theorie
- Rechtliche Grundlagen
- Allgemeine Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Steuerstände: Steuer- und Sicherheitseinrichtungen
- Prüfung von Kranen
- Lastaufnahmeeinrichtungen
- Kran & Umfeld
- Besondere Sicherheitsvorgaben & Sondereinsätze
- Stillsetzen & Verhalten bei Störungen oder Sicherheitsmängeln
- Theoretische Prüfung
